Zertifikate
Die Behörde schreibt, je nach Größe des Wasserversorgers bzw. dessen Wasserabgabemenge, intervallmäßige Wasserproben durch ein dazu befugtes und zertifiziertes Unternehmen vor – in unserem Fall 2 x jährlich.
Das Ergebnis wird an die zuständige Behörde gemeldet. Über das Ergebnis der Wasserproben werden die Endverbraucher mindestens 1 x jährlich informiert. Auf der jährlichen Wasserzinsvorschreibung sind die Ergebnisse der letzten Prüfung vermerkt.
Im Anschluss steht der aktuelle Prüfbericht zum Download bereit.