Der Objekteigentümer wird jährlich vor dem Ende der Abrechnungsperiode von der Marktgemeinde Neukirchen am Großvenediger aufgefordert, den Wasserzählerstand bekannt zu geben.
Den Zählerstand können Sie ganz einfach vom Display Ihres Wasserzählers ablesen –
der Wasserverbrauch ist in Kubikmetern (m3) angegeben.
Bei unplausiblen Meldedaten ist ein Kontrollorgan der Gemeinde berechtigt, den Zählerstand vor Ort abzulesen.
1) Die Hydranten werden von der Gemeinde auf eigene Kosten gewartet und laufend nach jeder Benützung auf ihre Funktionstüchtigkeit geprüft.
2) Alle zuwiderhandelnden Störungen an den Wasserversorgungsanlagen werden kostenpflichtig geahndet. Dazu zählen auch widerrechtliche Entfernungen der Plomben an den Hydranten. Nähere Details siehe Punkt 11. unserer Trinkwasserordnung.